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Um Bearbeitungszeiten zu reduzieren können Sie hier bereits für Kursregistrierung, Bestätigung der Berufserfahrung, Diplomumschreibung, Duplikatsausstellung, Zweit-Diplomausstellung und Ausgabe einer Stempelplatte die entsprechenden Formulare herunterladen.
Beschwerden: Jede Einzelperson oder Organisation, die sich ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht, Einspruch einzulegen. Einsprüche oder Beschwerden müssen schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach dem Anlassfall bei anb@sza.at eingebracht werden, z.B. zu: Entscheidungen im Zusammenhang mit Zulassungen zu Lehrgängen und Prüfungen (Anträge und deren Bearbeitung), Prüfungen und Prüfungsergebnissen oder Lektoren und Prüfern. Falls eine Abklärung durch den CE nicht möglich ist, wird der Fall zur Klärung an den Beschwerdeausschuss weitergeleitet